aktualisiert per 16.11.2024
Unterschiedliche Gründe oder Begründungen beeinflussen die ungesicherte Situation, in Zusammenhang mit einer in Zukunft bevorstehenden Glasmaler-Ausbildung > LINK: Artikel in Berns Regionalpresse vom 07.08.2024
Wie der Presse (Bern/Stadt und Region ‚Berns Wochenzeitung‘/S. 1 +3) vom 07.08.2024
zu entnehmen war, verbleibt die berufliche Nachkommenschaft der Glasmaler:innen ernsthaft infrage zu stellen. Resultat: innerhalb einer 4-jährigen Ausbildungszeit als Glasmaler:in, ergeben sich aktuell noch 1 - 2 Lehrverhältnisse (innerhalb 4 Jahre) in der ganzen Schweiz, wovon in der Regel für die Zukunft nur ca. 10% ihrer Berufung auf diesem Gebiet regelmässig nachgehen werden. Lehrorte gibt es in der Schweiz nur noch ganz wenige (2-3). Weitere Auskünfte bei der Schule für Gestaltung (SfG B+B) vorübergehend im Campus Bernapark 18, in Deisswil /BE beheimatet.
Der derzeitige Wertewandel in unserer Gesellschaft – durch ganz unterschiedliche Umstände und Einflussnahmen – hat mitunter dazu geführt, dass sich die Interessen am Kunsthandwerk, wie auch die Glasmalerei dazu gehört – verändert hat. Das heisst, die Distanz zum Kunsthandwerk hat sich wesentlich vergrössert. Somit verringerte sich auch die Nachfrage und die Bestellungseingänge bei den Glasmaler-Ateliers zusehends. Viele davon verfügen heute über keine Angestellten mehr. Andererseits müssen relativ viele Aufgabenerfüllungen beim noch bestehenden Kulturerbe (Kirchenfenster) für die Wartung, Reparaturen oder Restaurierungen erbracht werden. Fast alle 1-Mann/-Frau-Ateliers in der Schweiz, verfügen mehrheitlich, noch über genügend Aufträge, verarbeitungstechnischer Belange, Anstehendes in Ordnung zu bringen, um somit gleichzeitig ihren Lebensunterhalt abzusichern.
Leider können oder dürfen solche 1-Mann/-Frau-Ateliers in der Regel keine Lehrlinge mehr ausbilden. Daher ist jetzt eine Fachgruppe „Glasmaler-Ausbildung“ – zur Sicherung einer Nachkommenschaft für die Zukunft – dabei, verschiedene prozessuale Möglichkeiten zu prüfen, wie je nach den Gegebenheiten, zum Beispiel eine Auszubildende auf drei verantwortlich zeichnende Glasmaler-Atelier für eine ganzheitliche Ausbildung, nach Schwerpunkten aufgeteilt werden solle.
Auf Einladung durch die SfG (Schulleitung Frau C. Opper und dem zuständigen Fachlehrer D. Stettler) konnte ich mich (am 02.09.2024), als Gast in positiver Ausrichtung, darüber informieren lassen, in welcher Situation sich der anstehende Sachverhalt befindet. - Es ist gut zu wissen, dass durch das aktuelle Engagement des jetzigen Fachlehrers (inkl. der Schulleitung) und anderer jüngeren Glasmaler-Generationen, sie allesamt und zielbewusst, die Ansprüche dieser Berufsbildung nicht stillschweigend einer beliebigen Anonymität überlassen möchten.
Es gilt einfach den roten Faden des ursprünglichen Kunsthandwerks nicht zu verlieren und die Vorteile dieser einzigartigen Verarbeitungstechnik möglichst unverfälscht und sauber, auch für die Zukunft zu sichern und zu bewahren. Demnach die interessierten Auszubildenden eben auch im Sog, dieses Umfeldes partizipieren zu lassen, um ihnen dieses Kulturerbe, möglichst ganzheitlich für ihre Zukunft anzuvertrauen und überlassen zu können. Die benötigte Nachkommenschaft zu bewahren und zu sichern, um das Kulturerbe (innerhalb der Schweiz ca. 5’000 Kirchen) weiterhin aktiv zu pflegen und hegen zu können.
Martin Halter, gelernter Glasmaler + Kunstglaser EFZ und Glasmaler-Restaurator IER glasmalkunst.ch in CH-3013 Bern
Nur einzelne Beispiele, inwieweit sich Auszubildende in diesem Bereich, mit Aufgabenerfüllungen aktiv zu beschäftigen hätten:
Schablonen-Herstellung für Zuschnitt Glasauswahl und Zuschnitt der Einzelteile
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Inwiefern solche "Zwischenprüfungen" oder Standortbestimmungen während der Glasmaler-Ausbildung, einen fachspezifischen und positiven Beitrag zu leisten vermögen, ist nach berufsethischen Überlegungen eher anzuzweifeln. Denn, der unmittelbare Bezug zur eigentlichen Glasmaler-Ausbildung ist mir zu weit entfernt:Eine z.B. solch selbstbestimmend verwirklichte Aufgabenerfüllung, wie dies durch die entsprechend repräsentierten Arbeiten mit ihren prämierten Werke (2021 SFGBern) zum Ausdruck bringen, widerspiegelt, wie fremdbestimmend sich Glasmalerei darzustellen vermag. Nicht dessen Ausführung gilt es anzuzweifeln, jedoch wie soll bei diesen beiden Beispielen, der eigentliche Ausbildungsstand als Glasmaler:in interpretiert, respektiv bewertet werden können? Hätte man eine solche Arbeit einem/einer 'Polyglaser:in' in Ausrichtung Grafik zu zuschreiben, müsste man sich nicht mit dieser Unklarheit auseinandersetzen, ob dies dem Ausbildungsziel dienlich sein würde oder nicht.
Zudem stellt sich bei den aktiven Berufsexpert:innen die Frage, wie sollen sie, eine solch repräsentierte Abschlussarbeit (oder Zwischenabschlussarbeit) in Verbindung mit den umfassenden Ausbildungszielen einer Glasmaler-Lehre neutral erfassen, respektiv bewerten?
So hatte eine Expertise dahingehend reagiert und belässt es dabei, wie es eben zur Kenntnis genommen wurde und der /die Geprüfte fühlt sich erst noch wohl dabei. Vordergründig verbleibt bei allen alles zur Zufriedenheit und niemanden käme es in den Sinn, sich über eine solch nicht adäquat erfolgte Glasmaler-Prüfung Gedanken zu machen und deren Stellenwert infrage stellen zu wollen.
Trotzdem kann sich weder das Expertenteam, noch die Geprüften über ihren Ausbildungsstand sicher sein, weil eben zu viel Berufsspezifisches ungeprüft ausgelassen wurde.
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Die auszubildenden Glasmaler:innen hätten sich ebenso mit den Subtilitäten einer Schriftbild-Vorlage und derer Übertragung mit Pinsel (Schwarzlotfarbe) auf die Glasoberfläche auseinanderzusetzen